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Demeter

Allgemeine Kriterien:

  • Transparenz in Bezug auf Herkunft, Erzeugung, Verarbeitung und Zusammensetzung der Lebensmittel
  • Selbstverantwortung und freie Entscheidung des Konsumenten
  • bestmögliche Ernährungsqualität
  • soziale Lebensräume für die weitere Entwicklung von Pflanzen, Tieren und Menschen
  • Jeder Hof wird als individueller Organismus gestaltet, der aus sich selbst heraus lebensfähig ist
  • Entwicklung einer lebensgemäßen Ernährungskultur
  • Alle an der Wertschöpfung Beteiligten sollen angemessene Preise bekommen, weltweit
  • Die im Wettbewerb stehenden Mitglieder beteiligen sich nicht an einem qualitäts-, preis- und markenschädlichen Wettbewerb
  • Arbeitsplätze, Arbeitszeiten und Entlohnung gewährleisten eine menschenwürdige Arbeit

Produktspezifische Kriterien:

  • Wesensgemäße Bienenhaltung
  • Einsatz von Heilmitteln, die auch natürlicher Bestandteil des Honigs sind
  • Schonende Honigbehandlung
  • Wertvolle Inhaltsstoffe und fein-aromatischer Geschmack
  • Naturwabenbau
  • Vermehrung erfolgt wie in der Natur über den Schwarmtrieb
  • Das Flügelbeschneiden der Bienen ist verboten
  • Bevorzugte Standorte der Bienen-Körbe sind biologisch-dynamisch bewirtschaftete Flächen

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Kriterienkatalog

Demeter - Allgemein

Bio Lëtzebuerg

Allgemeine Kriterien:

Richtlinien der EU-Bio-Verordnung (EG/834/2007):

  • Keine Verwendung von GVO und aus oder durch GVO hergestellten Erzeugnissen als Lebensmittel, Futtermittel, Verarbeitungshilfsstoff, Pflanzenschutzmittel, Düngemittel, Bodenverbesserer, Saatgut, vegetatives Vermehrungsmaterial, Mikroorganismus oder Tier (Ausnahme Tierarzneimitteln)
  • Die Verwendung ionisierender Strahlung zur Behandlung ökologischer/biologischer Lebens- oder Futtermittel oder der in ökologischen/biologischen Lebens- oder Futtermitteln verwendeten Ausgangsstoffe ist verboten
  • Der gesamte landwirtschaftliche Betrieb ist nach den Vorschriften für die ökologische/biologische Produktion zu bewirtschaften. Im Einklang mit besonderen Bestimmungen […] kann ein Betrieb jedoch in deutlich getrennte Produktionseinheiten […] wirtschaften.
  • Erhaltung und Förderung des Bodenlebens und der natürlichen Fruchtbarkeit des Bodens, der Bodenstabilität und der biologischen Vielfalt des Bodens
  • Minimierung der Verwendung von nicht erneuerbaren Ressourcen und von außerbetrieblichen Produktionsmitteln und Wiederverwertung von Abfallstoffen und Nebenerzeugnissen pflanzlichen und tierischen Ursprungs
  • Berücksichtigung des örtlichen oder regionalen ökologischen Gleichgewichts bei den Produktionsentscheidungen
* Erhaltung der Tiergesundheit durch Stärkung der natürlichen Abwehrkräfte der Tiere und Beachtung eines hohen Tierschutzniveaus unter Berücksichtigung tierartspezifischer Bedürfnisse
  • Erhaltung der Pflanzengesundheit durch vorbeugende Maßnahmen wie Auswahl geeigneter Arten und Sorten

Zusätzlich von "Bio-Lëtzebuerg":

  • Eine Umstellung des gesamten Betriebes ist Pflicht (Übergangsregelung im Weinbau ist möglich)
  • Der Einsatz von zugekaufter Gülle und Jauche aus konventioneller Haltung, sowie Gärresten aus konventionellen Biogasanlagen, Fleisch-, Blut- und Knochenmehl, sowie Komposte aus Haushaltsabfällen sind ausgeschlossen. Erlaubt ist der Zukauf von Rinder-, Schafs- und Ziegenmist, sowie Pferdemist von konventionellen Betrieben. Der Mist ist vor der Ausbringung zu kompostieren.
  • Eine ganzjährige ausschließliche Fütterung von Wiederkäuern mit Silage ist ausgeschlossen. Im Sommer muss Grünfutter angeboten werden.

Produktspezifische Kriterien:

Laut EU-Bio-Verordnung:

  • Der Standort von Bienenstöcken muss so gewählt werden, dass Nektar- und Pollenquellen vorhanden sind, die im Wesentlichen aus ökologisch/biologisch erzeugten Pflanzen oder gegebenenfalls aus Wildpflanzen oder nichtökologisch/nichtbiologisch bewirtschafteten Wäldern oder Kulturpflanzen bestehen, die nur mit Methoden bewirtschaftet werden, die eine geringe Umweltbelastung mit sich bringen.
  • Der Standort von Bienenstöcken muss sich in ausreichender Entfernung von Verschmutzungsquellen befinden, die die Imkereierzeugnisse kontaminieren oder die Gesundheit der Bienen beeinträchtigen können.
  • Bienenstöcke und in der Bienenhaltung verwendetes Material müssen hauptsächlich aus natürlichen Stoffen bestehen.
  • Die Vernichtung von Bienen in den Waben als Methode zur Ernte der Imkereierzeugnisse ist untersagt.

Und zusätzlich von Bio-Lëtzebuerg:

  • Ein Einzelprodukt (hier Honig) muss zu 100% von einem oder mehreren lizenzierten Bio LËTZEBUERG Betrieben stammen, damit es mit dem Logo ausgezeichnet werden kann.

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Kriterienkatalog

Catalogue des critères Bio Lëtzebuerg

Biogarantie

Critères généraux:

Critères de base:

réglement européen production bio (CE/834/2007)

Critères supplémentaires "Biogarantie":

  • Les entreprises s’engagent socialement, économiquement et écologiquement en signant une ‘charte’. Cette charte est annexée au cahier des charges Biogarantie® qui est soumis à un contrôle indépendant.
  • Selon la règlementation européenne, les produits non emballés tels que les légumes biologiques en vrac dans des boîtes, ne sont pas tenus d’afficher le label bio européen. Cependant, le label Biogarantie® doit être appliqué sur la caisse, et porter la mention « Belgique » comme origine.
  • Un fabricant de biscuits, par exemple, doit lors de ses achats donner la préférence à des ingrédients locaux. Quand un fabricant importe des ingrédients de pays offrant une protection sociale insuffisante (dont la liste de pays est reprise au cahier des charges), il doit opter pour des ingrédients certifiés Fairtrade.
  • Les sels nitrités sont totalement interdits. Seule la gélatine issue de poissons sauvages est autorisée.
  • Les nanotechnologies sont interdites à tous les stades de la transformation des produits.
  • Le préparateur Biogarantie achète de préférence des ingrédients locaux, et si l’importation est nécessaire, il recherche d’abord des produits certifiés du commerce équitable.
  • Dans une perspective de fermeture du cycle, il est fortement recommandé aux transformateurs de valoriser leur flux de co-produits vers l’agriculture comme matière première pour l’alimentation animale ou amendements des terres.

Critères spécifiques:

Critères spécifiques du règlement européen:

réglement européen production bio (CE/834/2007)

Critères supplémentaires "Biogarantie":

  • les ruchers sont situés dans des zones offrant des sources de nectar et de pollen constituées essentiellement de cultures produites selon le mode biologique ou, le cas échéant, d'une flore spontanée ou de forêts ou de cultures exploitées selon un mode non biologique auxquelles seuls des traitements ayant une faible incidence sur l'environnement sont appliqués. Les ruchers sont suffisamment éloignés des sources susceptibles de contaminer les produits de l'apiculture ou de nuire à la santé des abeilles
  • les ruches et les matériaux utilisés dans l'apiculture sont principalement constitués de matériaux naturels
  • la destruction des abeilles dans les rayons en tant que méthode associée à la récolte de produits apicoles est interdite

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Kriterienkatalog

Biogarantie - Général

EU Bio-Logo

Allgemeine Kriterien:

  • Keine Verwendung von GVO und aus oder durch GVO hergestellten Erzeugnissen als Lebensmittel, Futtermittel, Verarbeitungshilfsstoff, Pflanzenschutzmittel, Düngemittel, Bodenverbesserer, Saatgut, vegetatives Vermehrungsmaterial, Mikroorganismus oder Tier (Ausnahme Tierarzneimitteln)
  • Die Verwendung ionisierender Strahlung zur Behandlung ökologischer/biologischer Lebens- oder Futtermittel oder der in ökologischen/biologischen Lebens- oder Futtermitteln verwendeten Ausgangsstoffe ist verboten
  • Der gesamte landwirtschaftliche Betrieb ist nach den Vorschriften für die ökologische/biologische Produktion zu bewirtschaften. Im Einklang mit besonderen Bestimmungen […] kann ein Betrieb jedoch in deutlich getrennte Produktionseinheiten […] wirtschaften.
  • Erhaltung und Förderung des Bodenlebens und der natürlichen Fruchtbarkeit des Bodens, der Bodenstabilität und der biologischen Vielfalt des Bodens
  • Minimierung der Verwendung von nicht erneuerbaren Ressourcen und von außerbetrieblichen Produktionsmitteln und Wiederverwertung von Abfallstoffen und Nebenerzeugnissen pflanzlichen und tierischen Ursprungs
  • Berücksichtigung des örtlichen oder regionalen ökologischen Gleichgewichts bei den Produktionsentscheidungen
* Erhaltung der Tiergesundheit durch Stärkung der natürlichen Abwehrkräfte der Tiere und Beachtung eines hohen Tierschutzniveaus unter Berücksichtigung tierartspezifischer Bedürfnisse
  • Erhaltung der Pflanzengesundheit durch vorbeugende Maßnahmen wie Auswahl geeigneter Arten und Sorten

Produktspezifische Kriterien:

  • Der Standort von Bienenstöcken muss so gewählt werden, dass Nektar- und Pollenquellen vorhanden sind, die im Wesentlichen aus ökologisch/biologisch erzeugten Pflanzen oder gegebenenfalls aus Wildpflanzen oder nichtökologisch/nichtbiologisch bewirtschafteten Wäldern oder Kulturpflanzen bestehen, die nur mit Methoden bewirtschaftet werden, die eine geringe Umweltbelastung mit sich bringen.
  • Der Standort von Bienenstöcken muss sich in ausreichender Entfernung von Verschmutzungsquellen befinden, die die Imkereierzeugnisse kontaminieren oder die Gesundheit der Bienen beeinträchtigen können.
  • Bienenstöcke und in der Bienenhaltung verwendetes Material müssen hauptsächlich aus natürlichen Stoffen bestehen.
  • Die Vernichtung von Bienen in den Waben als Methode zur Ernte der Imkereierzeugnisse ist untersagt.

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Kriterienkatalog

EU Bio-Logo - Allgemein

Bio-Siegel

Allgemeine Kriterien:

Basis-Kriterien der EU-Bio-VO:

Richtlinien der EU-Bio-Verordnung (EG/834/2007)

Zusätzlich von "Bio-Siegel":

  • nicht vorhanden

Produktspezifische Kriterien:

Produktspezifische Kriterien der EU-Bio-VO:

Richtlinien der EU-Bio-Verordnung (EG/834/2007)

Zusätzlich von "Bio-Siegel":

  • Der Standort von Bienenstöcken muss so gewählt werden, dass Nektar- und Pollenquellen vorhanden sind, die im Wesentlichen aus ökologisch/biologisch erzeugten Pflanzen oder gegebenenfalls aus Wildpflanzen oder nichtökologisch/nichtbiologisch bewirtschafteten Wäldern oder Kulturpflanzen bestehen, die nur mit Methoden bewirtschaftet werden, die eine geringe Umweltbelastung mit sich bringen.
  • Der Standort von Bienenstöcken muss sich in ausreichender Entfernung von Verschmutzungsquellen befinden, die die Imkereierzeugnisse kontaminieren oder die Gesundheit der Bienen beeinträchtigen können.
  • Bienenstöcke und in der Bienenhaltung verwendetes Material müssen hauptsächlich aus natürlichen Stoffen bestehen.
  • Die Vernichtung von Bienen in den Waben als Methode zur Ernte der Imkereierzeugnisse ist untersagt.

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Kriterienkatalog

Bio-Siegel - Allgemein

Agriculture Biologique

Critères généraux:

Critères de base:

réglement européen production bio (CE/834/2007)

Critères supplémentaires "AB":

  • Considération de critères de protection de la nature lors de la production
  • Méthodes de production durables
  • Obligation d'un carnet de contrôle annuel par producteur pour garantir le respect des exigences de la production biologique, ainsi que des exigencies sanitaires et de protection des consommateurs
  • Respect du bien-être animal
  • Les produits ne doivent pas contenir des ingredients d'organismes génétiquement modifiés
  • Critères strictes concernant l'utilisation de pesticides synthétiques et fertilisateurs, ainsi que d'antibiotiques
  • L'utilisation d'additifs alimentaires, substances auxiliaires ou d'autres substances est très limitée
  • Utilisation de ressources propres locaux et de savoir-faire local

Critères spécifiques:

Critères spécifiques du règlement européen:

réglement européen production bio (CE/834/2007)

Critères supplémentaires "AB":

  • les ruchers sont situés dans des zones offrant des sources de nectar et de pollen constituées essentiellement de cultures produites selon le mode biologique ou, le cas échéant, d'une flore spontanée ou de forêts ou de cultures exploitées selon un mode non biologique auxquelles seuls des traitements ayant une faible incidence sur l'environnement sont appliqués. Les ruchers sont suffisamment éloignés des sources susceptibles de contaminer les produits de l'apiculture ou de nuire à la santé des abeilles
  • les ruches et les matériaux utilisés dans l'apiculture sont principalement constitués de matériaux naturels
  • la destruction des abeilles dans les rayons en tant que méthode associée à la récolte de produits apicoles est interdite

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Kriterienkatalog

Agriculture biologique - Général

Fairtrade

Allgemeine Kriterien:

  • Nur aus Ländern in denen Vereinigungsfreiheit und freie Selbstbestimmung existieren und so die Arbeitnehmerrechte durch einen demokratischen Prozess gesichert werden können
  • Regelungen zum Kauf von entkörnter Fairtrade-zertifizierter Baumwolle oder anderen Fasern, die nach einem durch Fairtrade anerkannten Standard produziert wurden
  • Kaufverträge zwischen Lieferanten und Käufern und auf Stapellänge basierende Preise in Südasien
  • Verbot von Zwangs- und Kinderarbeit
  • Verbot jeglicher Art von Diskriminierung und sexueller Belästigung
  • Gleichberechtigung am Arbeitsplatz
  • Existenzsichernde Löhne
  • Empowerment der und Mitbestimmung durch die Arbeiter
  • Sicherheit am Arbeitsplatz (Schutzkleidung, Gebäudesicherheit usw.)
  • Regelungen zu Überstunden, Arbeitszeit, Arbeitsverträgen und Zeitarbeit
  • Unterstützendes Beschwerdeverfahren für die Arbeiter
  • Fort- und Weiterbildung der Belegschaft und speziell für Frauen
  • Ausbildungs- und Lehrlingsangebote für junge Arbeitnehmer und Fördern der Anstellung junger Arbeitnehmer
  • Regelungen zu Kontrollen und Audits (Frequenz, Transparenz, Nachverfolgbarkeit, usw.)

Produktspezifische Kriterien:

  • keine zusätzlichen produktspezifischen Kriterien vorhanden

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Kriterienkatalog

Fairtrade - Allgemein Händlerstandard (DE) Fairtrade - Allgemein für Kleinbauernorganisationen Fairtrade - Miel

Bioland

Allgemeine Kriterien:

  • Nachhaltiges Wirtschaften
  • Nichtverwendung von GVO und GVO-Derivaten
  • Nichtverwendung von Nanomaterialien
  • Dokumentation aller Verarbeitungsschritte
  • Kriterien zu Verpackung, Lagerung, Abfüllung und Transport
  • Reinigungs- und Hygienekriterien
  • Einschränkungen in der Schädlingsbekämpfung
  • Wahrung der Menschen- und Kinderrechte
  • Freie Arbeitswahl, Versammlungsfreiheit und Gleichstellung
  • Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz
  • Reguläre Arbeitsverhältnisse

Produktspezifische Kriterien:

  • Die Beuten müssen aus natürlichen Materialien bestehen. Chemisch-synthetische Anstrichstoffe sind ausgeschlossen. Es sind Beuten aus Stroh, Lehm oder Holz möglich. In der Praxis wird grundsätzlich eine Vollholzbeute verwendet. Kleinteile (Deckel, Futtertasche, Futtertrog) müssen nicht aus Vollholz sein.
  • Die Mittelwände und Anfangsstreifen müssen aus Bioland-Wachs hergestellt werden. Bienenwachs darf nicht in Berührung mit chemisch-synthetischen Mitteln kommen oder derartige Rückstände aufweisen. Naturwabenbau muss auf mehreren Waben ermöglicht werden.
  • Die Winterfütterung erfolgt mit Öko-Zucker oder Bio-Flüssigfutter. Die Trachtlückenfütterung ist nur mit Bioland-Honig zulässig.
  • Der Einsatz von chemotherapeutischen Medikamenten ist verbotenen. Zur Bekämpfung der Varroa-Milbe ist der Einsatz von Milch-, Ameisen- und Oxalsäure und Thymol zugelassen.

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Kriterienkatalog

Bioland - Allgemein Bioland - Honig

GEPA

Allgemeine Kriterien:

  • Verbesserung der Lebensbedingungen von Menschen - besonders in den sog. Entwicklungsländern
  • Förderung der Geschlechter-Gerechtigkeit
  • Unterstützung von Weiterbildung
  • Bevorzugung von Produzenten, die zu unterdrückten und unterprivilegierten Schichten gehören
  • gerechte Entlohnung und menschenwürdige Arbeitsbedingungen
  • Anpassung an den Klimawandel und Maßnahmen zur Bekämpfung des Klimawandels
  • Bevorzugung von Produkten, die sozial und umweltverträglich hergestellt sind
  • Förderung der kulturellen Werte des Landes
  • Verarbeitung und Verpackung möglichst im Herkunftsland
  • Stärkung des Wirtschaftskreislaufs
  • Der Handel der GEPA soll zeichenhaft weiterwirken, indem er auch den kommerziellen Handel herausfordert
  • Verbesserung der wirtschaftlichen und politischen Rahmenbedingungen für die Partner und vergleichbare Produzentengruppen in den betreffenden Ländern
  • Zusammenarbeit mit starken Dachorganisationen
  • Stärkung von demokratischen Strukturen, Partizipation und Transparenz

Produktspezifische Kriterien:

  • Die GEPA ist ein Unternehmen und lässt die Einhaltung der Kriterien des fairen Handels durch externe Siegel zertifizieren. In diesem Sinne hat die GEPA keine eigenen produktspezifischen Kriterien entwickelt.

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Kriterienkatalog

GEPA - Allgemein

Natur genéissen

Allgemeine Kriterien:

  • Regionalität: Tiere und Futtermittel müssen vorwiegend vom eigenen Betrieb in Luxemburg stammen und Zukäufe aus regionalen Betrieben (vorwiegend auch aus Luxemburg). Gleiches gilt für Verarbeitung und Verpackung.
  • Saisonalität: Vermehrt saisonale Produkte einsetzen, um so die Transportwege zu verkürzen und CO₂ einzusparen.
  • Einhaltung von Betriebskriterien (kein Umbruch von naturschutzfachlich wertvollem Grünland, nachhaltige Pflanzenschutzstrategie, Erhlatung und Neuschaffung von Biotopen).
  • Einhaltung von Produktkriterien
  • Kommunikation & Weiterbildung

Produktspezifische Kriterien:

  • Der Betrieb erfüllt die Regionalitäts- und Qualitätsansprüche der Marque Nationale oder des ökologischen Landbaus.
  • Der Betriebssitz befindet sich in Luxemburg.
  • Der Standort der Bienen ist vorwiegend in Luxemburg.
  • Für die Behandlung gegen Varroamilben sind ausschließlich die im Ökolandbau zugelassenen Mittel erlaubt: Ameisensäure, Milchsäure, Essigsäure und Oxalsäure sowie Menthol, Thymol, Eukalyptol oder Kampfer.
  • Der Einsatz des Wirkstoffes Coumafos enthalten z. B. in Perizin® ist nicht gestattet.

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Kriterienkatalog

Natur genéissen - Allgemein

Marque nationale - Honig

Allgemeine Kriterien:

  • Garantie de qualité du produit
  • Production et transformation faites au Luxembourg
  • Transparence et traçabilité
  • Assurance du bien-être des animaux
  • Contribution à une alimentation équilibrée et naturelle
  • Assurance de la durabilité des modes de production

Produktspezifische Kriterien:

  • keine zusätzlichen produktspezifischen Kriterien vorhanden

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Biokreis

Allgemeine Kriterien

Basis-Kriterien der EU-Bio-VO:

Richtlinien der EU-Bio-Verordnung (EG/834/2007)

Zusätzlich von Biokreis:

  • Biokreis-Betriebe sollen naturnahe Lebensräume als ökologische Ausgleichsflächen erhalten, ergänzen, neu anlegen und pflegen.
  • Ein Teil des Grünlandes sollte aus wenig intensiv genutzten Wiesen, extensiv genutzten Wiesen und/oder Weiden, Waldweiden oder Streuflächen bestehen. Entlang von Wegen und Hauptverkehrsstraßen sollten Vegetationsstreifen von mindestens 0,50 m Breite belassen werden, die nur einmal jährlich gemäht werden.
  • Entlang von Oberflächengewässern, Waldrändern, Hecken und Feldgehölzen sollten Wiesenstreifen von mindestens 3 m Breite vorhanden sein. Auf diese sollen keine Dünger- und Pflanzenbehandlungsmittel ausgebracht werden.
  • Die praktischen Landschaftspflegearbeiten (insbesondere Mähen, Grabengrundräumung, Gehölzschnitt u.a.) sollen wegen möglicher schwerwiegender Beeinträchtigungen von typischen Organismen nicht in der Frühjahrszeit durchgeführt werden und sich an Aspekten von Nützlingsförderung und Biotopschutz orientieren.
  • Extensiv bewirtschaftete Wiesen und Weiden sollen nicht mehr nach Brutbeginn abgeschleppt oder gewalzt werden. Bei der Ernte bzw. Mahd sollen sogenannte Wildretter zum Einsatz kommen. Der Mähzeitpunkt sollte, bezogen auf die Tageszeit, außerhalb des Insektenfluges liegen und, bezogen auf die Vegetation, vielen Pflanzen eine Blühphase ermöglichen.
  • Ökologisch besonders wertvolle Randstrukturen (Schlaggrenzen, Wege, Gräben, Heckenpflanzungen, Obstbaumreihen, Gehölzinseln, asw.) und Raine, aber auch gezielt angelegte Blühstreifen sollten mindestens 3 m breit sein und dürfen maximal einmal im Jahr möglichst spät gemäht werden.
  • Die Kulturlandschaft soll in überschaubaren Strukturen erhalten und gefördert werden. Das regional typische Landschaftsbild ist zu berücksichtigen.
  • Es ist auf ein vorbildliches äußeres Erscheinungsbild des Betriebes achten.
  • Einhaltung der sozialen und arbeitsrechtlichen Gesetze.

Produktspezifische Kriterien

Produktspezifische Kriterien der EU-Bio-VO:

Richtlinien der EU-Bio-Verordnung (EG/834/2007)

Zusätzlich von Biokreis:

  • Die wertgebenden Bestandteile des Honigs sollen durch Honiggewinnung, -lagerung und Abfüllung möglichst wenig beeinträchtigt werden.
  • Die Maßnahmen und Daten der Honigernte (Standort der Bienenvölker (Trachtgebiet), Schleuder- u. Abfülltermin, sowie möglichst exakte Angaben zur Erntemenge etc.) sind zu dokumentieren. Die gute fachliche Praxis ist stets zu beachten.
  • Der Honig darf nur mit lebensmittelechten Materialien in Berührung kommen. Das Abtöten der Bienen sowie der Einsatz chemischer Repellents sind im Rahmen der Honigernte verboten.
  • Die Entfernung der Bienen von den Honigwaben muss möglichst sanft geschehen (z.B. mittels Rüttler, Bienenflucht, Bürste oder Luft).
  • Alle Geräte und Gefäße, die der Honigverarbeitung dienen, müssen aus lebensmittelechten Materialien bestehen.
  • Beim Schleudern, Sieben, Klären und anschließenden Abfüllen oder nach dem Festwerden darf der Honig nicht über 40 °C erwärmt werden. Dies ist durch Temperaturmessung sicher zu stellen. Jedoch ist grundsätzlich ein zeitnahes Abfüllen, insbesondere vor der Kristallisation, anzustreben.
  • Zum Entfernen von Verunreinigungen darf der Honig mit einem Sieb (Maschenweite nicht unter 0,2mm) gesiebt werden. Niederer Druck, entstanden durch normale betriebliche Abläufe, ist erlaubt. Druckfiltration ist unzulässig. Das Melitherm-Verfahren ist zugelassen. Mehrwegverkaufsgebinde sind zu bevorzugen.
  • Die Lagerung soll dunkel, kühl und trocken erfolgen.
  • Es wird empfohlen alle zwei Jahre eine Honiganalyse bezüglich eventueller Rückstände von Pflanzenschutzmitteln und/oder Varroa-Behandlungsmitteln durchführen zu lassen. Wird Honig von einem neuen Bienenstandort gewonnen, wird ebenfalls eine Analyse des von dort gewonnenen Honigs empfohlen.

Zusätzlich von regional & fair:

  • Landwirtschaftliche und nicht-landwirtschaftliche Bio-Rohstoffe sind aus einem Umkreis von 200 km um die Produktions- bzw. Verkaufsstätte zu beziehen. Mit Rücksicht auf die CO2-Bilanz kann auch Bio-Rohrohrzucker aus Übersee als Winterfutter genutzt werden. Für Importprodukte wie Zucker sollen Hersteller/Lieferanten mit dem TransFair Zeichen bevorzugt werden.
  • Im Einzelfall kann das Bezugsgebiet aufgrund besonderer Härte nach Antragstellung bei der Anerkennungskommission des Biokreis ausgeweitet werden. Eine entsprechende Genehmigung der Anerkennungskommission erfolgt immer zeitlich befristet.
  • Bei der Dokumentation des Rohwaren- und Bieneneinkaufs ist die Herkunft zu dokumentieren. Für den Nachweis der Herkunft und die Rückverfolgbarkeit dienen Lieferscheine, Rechnungen, Tierpässe, Verbandszertifikate.
  • Durch Verzicht auf Massenproduktion und Massenbienenhaltung wird die handwerkliche Tradition unterstützt. Daneben stehen sozial gerechte Beschäftigungsbedingungen im Vordergrund (z. B. Sozialversicherungen, keine Niedriglöhne). Unter Berücksichtigung des Gleichheitsgrundsatzes werden Stellen bevorzugt mit Bewerbern aus dem Umland besetzt. Kurze Transportwege und ökologische Wirtschaftsweise unterstützen den Umweltschutz.

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Biokreis - Erzeugerrichtlinien allgemein Biokreis - Verarbeitungsrichtlinien allgemein Biokreis - Fair und regional Richtlinien allgemein Biokreis - Honig Biokreis - Honig regional und fair