Alimentation

Demeter

Beschreibung

Der Demeter e.V. ist der älteste Bioverband in Deutschland. Schon seit 1924 bewirtschaften Demeter-Landwirte ihre Felder biodynamisch. Mit der Gründung von Bio-Lëtzebuerg im Jahr 2012, finden sich das alte luxemburgische Bio-Label und der Demeter-Bond Lëtzebuerg unter einem Dach wieder. Innerhalb von Bio-Lëtzebuerg wird der „Demeter-Bond“ als interne Fachgruppe des neuen Vereins geführt. Als Vertragspartner gelten Produzenten wie Landwirte, Gärtner, Verarbeiter sowie Händler und Supermärkte welche mit Demeter einen Fachhandelsvertrag abgeschlossen haben. Aufgrund der lebendigen Kreislaufwirtschaft gilt die Demeter-Landwirtschaft als nachhaltigste Form der Landbewirtschaftung und geht weit über die Vorgaben der EU-Öko-Verordnung hinaus.

Prüfsystem

Alle Vertragspartner des Demeter e.V. mit richtlinienrelevanten Aktivitäten (Erzeugung, Verarbeitung, Handel) werden regelmäßig auf die Einhaltung der vorliegenden Richtlinie kontrolliert. Ein Markennutzungsvertrag regelt die Vorgehensweise und erlaubt dem Demeter e.V. oder von ihm beauftragten Dritten jederzeit die dafür nötigen Flächen, Produktionseinheiten, Lagerräume und Dokumente zu kontrollieren. Vertragspartner aus den Bereichen Erzeugung und Verarbeitung werden in der Regel einmal im Jahr angekündigt und in regelmäßigen Abständen unangekündigt kontrolliert. Abstand und Frequenz der Kontrollen obliegen dem Ermessen des Demeter e.V. und erfolgen auf Basis der Einteilung in Risikoklassen. Alle Vertragspartner aus dem Bereich Handel werden stichprobenartig in regelmäßigen Abständen kontrolliert und erfolgen nach dem gleichen Prinzip. Vertragspartner müssen gesonderte Aufzeichnungen über den Einkauf, die Verwendung, Herstellung, Lagerung und den Verkauf von Rohstoffen, Produkten, Halberzeugnissen und Zutaten, sowie über alle verwendeten Zusatz- und Verarbeitungshilfsstoffe anfertigen, mit allen Angaben, die für die Kontrolle der Einhaltung der Demeter-Richtlinie nötig sind. Das Kontrollrecht des Demeter e.V. umfasst auch die Probenahme in angemessenem Umfang und die Forderung nach regelmäßigen Analysen hinsichtlich gentechnisch veränderter Organismen und der Verunreinigung von Rohstoffen und Produkten mit chemisch-synthetischen Herbiziden und Pestiziden. Zu den Kontrollberechtigten Organisationen zählen der Kontrollverein ökologischer Landbau e.V., Prüfverein Verarbeitung, ABCERT AG, Kiwa BCS Öko-Garantie GmbH, Grünstempel-Ökoprüfstelle e.V. und ÖKOP Zertifizierungs GmbH.

Allgemeine Kriterien:

  • Transparenz in Bezug auf Herkunft, Erzeugung, Verarbeitung und Zusammensetzung der Lebensmittel
  • Selbstverantwortung und freie Entscheidung des Konsumenten
  • bestmögliche Ernährungsqualität
  • soziale Lebensräume für die weitere Entwicklung von Pflanzen, Tieren und Menschen
  • Jeder Hof wird als individueller Organismus gestaltet, der aus sich selbst heraus lebensfähig ist
  • Entwicklung einer lebensgemäßen Ernährungskultur
  • Alle an der Wertschöpfung Beteiligten sollen angemessene Preise bekommen, weltweit
  • Die im Wettbewerb stehenden Mitglieder beteiligen sich nicht an einem qualitäts-, preis- und markenschädlichen Wettbewerb
  • Arbeitsplätze, Arbeitszeiten und Entlohnung gewährleisten eine menschenwürdige Arbeit

Produktspezifische Kriterien vorhanden für folgende Produktkategorien:

fruits/légumes
Céréales/Boulangerie
Produits laitiers
Produits d'oeufs
Viandes
Miel
Nourriture de bébés
Boissons alcooliques
Huiles/Graisses
Sucre/édulcorants/épices

Offizielle Internetseiten des Labels:

Demeter International
Demeter Deutschland
Demeter France

Bio Maufel

Beschreibung

Biomaufel ist ein von der Interessegemeinschaft Lëtzebuerger Biofleesch asbl deponiertes und verwaltetes Warenzeichen. Der Verband wurde im Juli 2010 von 15 Biobauern gegründet mit dem Ziel, dem Verbraucher Qualitätsfleisch aus Luxemburger Bioproduktion zugänglich zu machen und die biologische Landwirtschaft zu fördern. Um dem Verbraucher die Orientierung zu erleichtern, werden die Produkte unter dem eigenen Warenzeichen „BIOMAUFEL“ vertrieben. Die Erzeugung von Biomaufel-Produkten unterliegt strengen Richtlinien, die in einem vom Landwirtschaftsministerium anerkannten Lastenheft zusammengefasst sind. Gleichzeitig müssen alle Mitglieder der IVLB im gesamten Betrieb die Bedingungen der EU Ökoverordnung (EWG) Nr. 834/2007 und deren Durchführungsbestimmungen (EWG) Nr. 889/2008 erfüllen. Produzenten, Schlachthöfe und sonstige Verarbeitungsbetriebe müssen sich vertraglich zur Einhaltung des Lastenhefts verpflichen, damit das Produkt schlussendlich als Biomaufel-Produkt vermarktet werden kann.

Prüfsystem

Die Mitgleidsbetriebe der Interessegemeinschaft Lëtzebuerger Biofleesch asbl werden jährlich durch eine offiziell in Luxemburg zugelassene Kontrollstellen hinsichtlich der Einhaltung der beiden EU-Verordnungen EU-VO 834/2007 und EU-VO 889/2008 über die biologische Produktion und deren Ausführung kontrolliert. Darüber hinaus erfolgt eine von der Interessengemeinschaft in Auftrag gegebene und ebenfalls von einer offiziell zugelassenen Kontrollstelle durhcgeführte Inspektion der Betriebe hinsichtlich der Einhaltung der spezifischen Bedingungen des Lastenheftes der Interessengemeinschaft.

Allgemeine Kriterien:

  • Förderung der Vielfalt der verschiedenen Tier- und Pflanzenarten.
  • Erhalt der natürlichen Bodenfruchtbarkeit und -aktivität durch eine regelmäßige organische Düngung mit Mist, Gülle, Jauche, Kompost und Pflanzenmaterial vom eigenen Hof sowie eine schonende Bodenbearbeitung.
  • Förderung von traditionellen und von Natur aus widerstandsfähigen Rassen und Sorten mit erhöhter Schädlings- und Krankheitsresistenz.
  • Beachtung tierartspezifischer Bedürfnisse.
  • Vielseitige und ausgewogene Fruchtfolge, d.h. ein abwechselnder Anbau von Kulturen mit unterschiedlichen Nährstoffansprüchen und Wurzeltiefen mit einem hohen Anteil an Leguminosen (verschiedene Kleearten, usw.)
  • Verbot gentechnisch modifizierter Organismen (GMO) und der Einsatzverbot von leicht löslichen Düngemitteln und chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmitteln.
  • Verbot eines routinemäßigen, vorbeugenden Medikamenteneinsatzes sowie hormoneller oder mastfördernder Behandlungen.
  • Ansiedlung von Nützlingen zur Begrenzung der Schädlingspopulationen.
  • Tierbesatz in Relation zur Futterfläche, der weitgehend eine Ernährung mit selbst erzeugten Futtermitteln erlaubt.

Produktspezifische Kriterien vorhanden für folgende Unterkategorien:

Viandes

Offizielle Internetseite des Labels

biomaufel.lu

Bio Lëtzebuerg

Beschreibung

Das Bio-Lëtzebuerg-Label ist ein von der „Bio-Lëtzebuerg – Vereenegung fir Bio-Landwirtschaft Lëtzebuerg a.s.b.l.“ verwaltetes Label, welches das frühere Bio-Label ersetzt, das heute in der Form nicht mehr verwendet wird. Der Verein Bio-Lëtzebuerg wurde am 27. Februar 2012 durch die Fusion aus den beiden Bio-Anbauverbänden (bio-Label und Demeter Bond Lëtzebuerg) gegründet. Diese Plattform ermöglicht allen Biobetrieben und Interessenten den Biolandbau in Luxemburg weiter voran zu bringen und sorgt dafür, dass die Ziele des Biolandbaus im Interesse eines nachhaltigen und umweltschonenden Landbewirtschaftungssystem realisiert werden. Der Verband kümmert sich grundsätzlich auf politischer-, öffentlicher und gesellschaftlicher Ebene um die Anliegen der Biobauern und Bioverarbeiter. Die Nutzung des Bio-Lëtzebuerg-Logos ist fakultativ, abes es darf mit anderen Labels, die an die Bio-Lëtzebuerg asbl. über eine Fachgruppe (z.B. Demeter) angegliedert sind, kostenlos genutzt werden.

Prüfsystem

Alle zertifizierten Biobetriebe werden von einer der zugelassenen Kontrollstellen nach EU-Bio-Richtlinien kontrolliert. Die Mitglieder von Bio-Lëtzebuerg asbl. werden zusätzlich nach den verbandseigenen, über die EU-Bio-Verordnung hinausgehenden Richtlinien kontrolliert und von der verbandseigenen Markenkommission zertifiziert. Eine Auslobung mit dem Logo „Bio LËTZEBUERG“ ist bei Rohprodukten nur für 100%ige Bio-Lëtzebuerg Produkte möglich. Mischprodukte, die mit dem Logo „Bio LËTZEBUERG" direkt auf der Etikette gekennzeichnet sind, müssen mindestens 55% Bio-Lëtzebuerg Erzeugnisse enthalten.

Allgemeine Kriterien:

Basis-Kriterien der EU-Bio-VO:

Richtlinien der EU-Bio-Verordnung (EG/834/2007)

Zusätzlich von "Bio-Lëtzebuerg":

  • Eine Umstellung des gesamten Betriebes ist Pflicht (Übergangsregelung im Weinbau ist möglich)
  • Der Einsatz von zugekaufter Gülle und Jauche aus konventioneller Haltung, sowie Gärresten aus konventionellen Biogasanlagen, Fleisch-, Blut- und Knochenmehl, sowie Komposte aus Haushaltsabfällen sind ausgeschlossen. Erlaubt ist der Zukauf von Rinder-, Schafs- und Ziegenmist, sowie Pferdemist von konventionellen Betrieben. Der Mist ist vor der Ausbringung zu kompostieren.
  • Eine ganzjährige ausschließliche Fütterung von Wiederkäuern mit Silage ist ausgeschlossen. Im Sommer muss Grünfutter angeboten werden.

Produktspezifische Kriterien vorhanden für folgende Unterkategorien:

fruits/légumes
Céréales/Boulangerie
Produits laitiers
Produits d'oeufs
Viandes
Miel

Offizielle Internetseite des Labels:

bio-letzebuerg.lu

Biogarantie

Description

(Biogarantie®) est un label national privé belge, créé en 1987, dont les critères viennent completer la législation européenne en matière de production primaire, transformation, distribution et de vente de produits bio. L’élaboration du cahier des charges est effectuée de manière participative par les associations professionnelles des agriculteurs et entreprises agro-alimentaires bio qui constituent ensemble l’asbl Biogarantie® et sont propriétaires du label Biogarantie®. Il s’agit principalement de critères de durabilité supplémentaires (consommation en eau/énergie, gestion des déchets, développement de la biodiversité par les agriculteurs, commerce équitable via les entreprises agro-alimentaires, minimisation du transport, etc). Le cahier des charges est revu annuellement, et ce, en collaboration avec les opérateurs membres de l’union professionnelle Probila-Unitrab et les organismes de contrôles indépendantes agréés par les autorités belges. Les produits labellisés Biogarantie® garantissent au consommateur le lien avec un producteur ou transformateur belge.

Système de contrôle

L’organisme de certification doit être agréé par les autorités compétentes pour effectuer des contrôles dans le cadre du règlement CE 834/2007. Ceci implique notamment que l’organisme de certification a dû effectuer les démarches nécessaires pour être accréditée selon les normes EN 45011 ou ISO 65 ou ISO 17020. Le fait qu’un agrément ait été délivrée dans le cadre du règlement CE 834/2007 offre suffisamment de garanties quant à la méthode de travail de l’organisme de certification même pour les domaines d’application qui ne seraient pas repris dans le règlement 834/2007 mais bien dans le cahier des charges. En Belgique, il existe 3 organismes agréés pour le contrôle du label: Certisys, TÜV Nord Integra et Quality Partner.

Critères généraux:

Critères de base:

réglement européen production bio (CE/834/2007)

Critères supplémentaires "Biogarantie":

  • Les entreprises s’engagent socialement, économiquement et écologiquement en signant une ‘charte’. Cette charte est annexée au cahier des charges Biogarantie® qui est soumis à un contrôle indépendant.
  • Selon la règlementation européenne, les produits non emballés tels que les légumes biologiques en vrac dans des boîtes, ne sont pas tenus d’afficher le label bio européen. Cependant, le label Biogarantie® doit être appliqué sur la caisse, et porter la mention « Belgique » comme origine.
  • Un fabricant de biscuits, par exemple, doit lors de ses achats donner la préférence à des ingrédients locaux. Quand un fabricant importe des ingrédients de pays offrant une protection sociale insuffisante (dont la liste de pays est reprise au cahier des charges), il doit opter pour des ingrédients certifiés Fairtrade.
  • Les sels nitrités sont totalement interdits. Seule la gélatine issue de poissons sauvages est autorisée.
  • Les nanotechnologies sont interdites à tous les stades de la transformation des produits.
  • Le préparateur Biogarantie achète de préférence des ingrédients locaux, et si l’importation est nécessaire, il recherche d’abord des produits certifiés du commerce équitable.
  • Dans une perspective de fermeture du cycle, il est fortement recommandé aux transformateurs de valoriser leur flux de co-produits vers l’agriculture comme matière première pour l’alimentation animale ou amendements des terres.

Critères spécifiques disponibles pour les sous-catégories suivantes

Fruits/légumes
Céréales/Boulangerie
Produits laitiers
Produits d'oeufs
Viandes
Catering

Site officielle du label:

biogarantie.be

D'fair Mëllech

Beschreibung

Die Landwirte, die sich 2012 in der « FAIRKOPERATIV LËTZEBUERG » (FKL) zusammengeschlossen haben, wollten ihr Schicksal wieder in die eigenen Hände nehmen und das einzigartige Projekt "Fair a gutt Mëllech" entwickeln, indem sie sich auf das Konzept der "fairen Milch" des "European Milk Board" (EMB) basierten. Diese Landwirte verschreiben sich dadurch dem Konzepot der nachhaltigen Landwirtschaft, um unter anderem konform zu den Reglementierungen der Gemeinsamen EU-Agrarpolitik zu sein. Das Projekt "Fair a gutt Mëllech" ist so gestaltet, dass es eine ganze Palette an Milchprodukten unter einem gemeinsamen Dach anbietet und somit ein Produkt der solidarischen Landwirtschaft darstellt. Auf der einen Seite muss ein fairer Preis garantiert sein und andererseits müssen neue Vermarktungkreisläufe gefunden und organisiert werden. Dies unter dem Respekt nachhaltiger Produktionsmethoden. Die FAIRKOPERATIV LËTZEBUERG Soc. coop. und CONVIS Soc. coop., sind kooperierende Partner des Labels « D’fair Mëllech ». Auftraggeber und Titular des Labels ist das Luxemburg Dairy Board (LDB), der luxemburgische Ableger des EMB. Die Milch in den “D‘fair Mëlléch“-Verpackungen wird bei einer Molkerei eingefüllt eingekauft und als "fair Mëlléch" vermarktet. Diese Milch stammt nur bedingt von den teilnehmenden Milchviehbetrieben, ähnlich wie beim „grünen Strom“. Der höhere Verkaufspreis dient zur effektiven Tilgung der realen Betriebskosten und zum Ausgleich des Mehrwertes.

Prüfsystem

Die landwirtschaftliche Genossenschaft CONVIS ist beauftragt, die Animation, die Kontrolle und die Zertifizierung der Produktionskriterien und Qualitätsstandards, wie sie im Plan der internen Kontrolle beschrieben sind, durchzuführen. Die teilnehmenden Milchviehbauern erlauben den internen und externen Kontrollstellen uneingeschränkte Einsicht in alle vor- und nachgelagerten Prozesse der Milchproduktion einschliesslich etwaiger, anderer Betriebszweige mit landwirtschaftlicher Orientierung. Die teilnehmenden Betriebe müssen stets alle Vorgaben und Bedingungen, welche in diesem Lastenheft beschrieben sind, einhalten. CONVIS bescheinigt die Richtigkeit der Angaben. Die Kontrollfunktion von CONVIS wird durch eine Kommission, welche auch als Arbeitsgruppe fungieren kann/soll, unterstützt. Dieser Kommission bzw. Arbeitsgruppe obliegt auch die Funktion des Schiedsrichters bei Unregelmäßigkeiten oder unterschiedlichen Interpretationen des Lastenheftes. Sie besteht aus einem Vertreter des LDB, einem Mitglied der FAIRKOPERATIV LËTZEBUERG, zwei Vertretern von CONVIS und zwei Vorstandsmitgliedern der FAIRKOPERATIV LËTZEBUERG. Gemeinsame Besichtigungen (in Routine oder von auffällig gewordenen Betrieben) dienen ebenfalls dem gegenseitigen Austausch. Besichtigungen erfolgen auf Anforderung des LDB, der FKL, der CONVIS oder eines oder mehreren der teilnehmenden Betriebe. Externe Kontrollen werden durch eine vom Landwirtschaftsministerium anerkannte, unabhängige Kontrollinstanz durchgeführt. Form, Inhalt und Frequenz dieser Kontrolle entsprechen dem Lastenheft. Das Kontrollorgan zeichnet eine Konvention mit den Partnern FKL/LDB und CONVIS. Ein Bericht zu allen getätigten Kontrollen, Analysen und Berechnungen wird jährlich von CONVIS zusammengestellt und von der Kontrollkommission begutachtet und gutgeheissen.

Allgemeine Kriterien:

  • Minimierung aller Nährstoffverluste
  • Maximierung der Netto-Einbindung von Sonnenenergie in der Milch durch die Photosynthese
  • Erhalt bzw. Förderung der Bodenfruchtbarkeit
  • Drosselung der Treibhausgasemissionen und Förderung der C-Senken
  • Gewährleistung der Lebensmittelsicherheit durch ein individuelles Qualitätsmanagementsystem zusätzlich zu den gestezlichen Auflagen.
  • Absicherung der Milchproduktion durch ein wirtschaftlich korrektes/gerechtes, sprich « faires » Entgelten der Produktionskosten mit allen implizierten Haupt- und Nebenleistungen der Milchbauern an. Dies ist Aufgabe der FKL bzw. des LDB

Produktspezifische Kriterien vorhanden für folgende Unterkategorien:

Produits laitiers

Offizielle Internetseite des Labels

fairmellech.lu

Eist Uebst - Us Uebscht

Beschreibung

„EIST UEBST - US UEBSCHT“ ist eine private Initiative, die aus einem "grenzenlosen" Zusammenschluss mehrerer Obstproduzenten zu der Europäischen Wirtschaftlichen Interessensvereinigung R.O.L.T heraus entstanden ist. Deutsche und luxemburgische Produzenten vertreiben unter diesem Zeichen Premium-Obst aus integriert-kontrollierter Produktion (KIP) aus Luxemburg und der Region Trier. Integriert heißt in diesem Zusammenhang, dass zum Wohle der Tier- und Pflanzenwelt so wenig wie möglich in die Natur eingegriffen wird.

Prüfsystem

Extern kontrolliert wird der Anbau von "Eist Uebscht- Us Uebscht" Produkten durch die Arbeits- Gemeinschaft Integriertes Obst Rheinland-Pfalz e.V. (AGIO). Damit die Produktion für Dritte nachvollziehbar ist, führen die Produzenten ein Berichtsheft, in dem alle Produktionsschritte notiert werden. Dieses Berichtsheft wird der AGIO bei einer Kontrolle vorgelegt und von dieser überprüft.

Allgemeine Kriterien:

  • Kriterien zur Zeit nicht verfügbar

Produktspezifische Kriterien vorhanden für folgende Unterkategorien:

Fruits/légumes

Offizielle Internetseite des Labels

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EU Bio-Logo

Beschreibung

Das EU Bio-Logo muss verpflichtend auf allen vorverpackten Biolebensmittel, die in der EU produziert oder verarbeitet wurden zu finden sein. Es darf nur dann verwendet werden, wenn der Erzeuger alle europäischen Rechtsvorschriften hinsichtlich der ökologischen/biologischen Produktion erfüllt, einschließlich Beteiligung an einem Zertifizierungsschema, das regelmäßige Kontrollen und jährliche Inspektionen beinhaltet. Die EU-Bioverordnung legt dabei fest, wie mit Pflanzen und Tieren umzugehen ist und wie Lebens- und Futtermittel verarbeitet werden müssen, um als „Bio“ gekennzeichnet werden zu können. Die Verwendung des EU-Bio-Logos ist ab Anfang 2009 mit der Anwendung der neuen EU-Verordnung für biologische Landwirtschaft Pflicht. Vergeben wird das Siegel von der Europäischen Union.

Prüfsystem

Um das EU-Bio-Logo verwenden zu dürfen, müssen Landwirte, Verarbeitungsbetriebe und Händler strenge Umwelt- und Tierschutzauflagen erfüllen. Das strikte Kontrollsystem sieht bei Bioprodukten für jeden Verarbeitungsschritt strenge Kontrollen vor. Jeder Wirtschaftsbeteiligte (Landwirt, Verarbeitungsbetrieb, Händler) muss mindestens ein Mal pro Jahr überprüft werden – je nach Risikobewertung auch häufiger. In Luxemburg sind neben der ASTA (administration des services techniques de l'agriculture) auch noch fünf private Kontrollinstanzen berechtigt, solche Kontrollen durchzuführen. Luxemburg ist damit eines der wenigen Länder der EU mit einem gemischten Kontrollsystem aus staatlichen und privaten Akteuren.

Allgemeine Kriterien:

Richtlinien der EU-Bio-Verordnung (EG/834/2007):

  • Keine Verwendung von GVO und aus oder durch GVO hergestellten Erzeugnissen als Lebensmittel, Futtermittel, Verarbeitungshilfsstoff, Pflanzenschutzmittel, Düngemittel, Bodenverbesserer, Saatgut, vegetatives Vermehrungsmaterial, Mikroorganismus oder Tier (Ausnahme Tierarzneimitteln)
  • Die Verwendung ionisierender Strahlung zur Behandlung ökologischer/biologischer Lebens- oder Futtermittel oder der in ökologischen/biologischen Lebens- oder Futtermitteln verwendeten Ausgangsstoffe ist verboten
  • Der gesamte landwirtschaftliche Betrieb ist nach den Vorschriften für die ökologische/biologische Produktion zu bewirtschaften. Im Einklang mit besonderen Bestimmungen […] kann ein Betrieb jedoch in deutlich getrennte Produktionseinheiten […] wirtschaften.
  • Erhaltung und Förderung des Bodenlebens und der natürlichen Fruchtbarkeit des Bodens, der Bodenstabilität und der biologischen Vielfalt des Bodens
  • Minimierung der Verwendung von nicht erneuerbaren Ressourcen und von außerbetrieblichen Produktionsmitteln und Wiederverwertung von Abfallstoffen und Nebenerzeugnissen pflanzlichen und tierischen Ursprungs
  • Berücksichtigung des örtlichen oder regionalen ökologischen Gleichgewichts bei den Produktionsentscheidungen
* Erhaltung der Tiergesundheit durch Stärkung der natürlichen Abwehrkräfte der Tiere und Beachtung eines hohen Tierschutzniveaus unter Berücksichtigung tierartspezifischer Bedürfnisse
  • Erhaltung der Pflanzengesundheit durch vorbeugende Maßnahmen wie Auswahl geeigneter Arten und Sorten

Produktspezifische Kriterien vorhanden für folgende Unterkategorien:

fruits/légumes
Céréales/Boulangerie
Produits laitiers
Produits d'oeufs
Viandes
Miel
Nourriture de bébés
Boissons alcooliques
Huiles/Graisses
Sucre/édulcorants/épices
Café/thé/cacao

Offizielle Internetseite des Labels

commission européenne - agriculture biologique

Bio-Siegel

Beschreibung

Zur leichteren Orientierung bei Bio- beziehungsweise Öko-Produkten gibt es in Deutschland seit 2001 für Lebensmittel aus ökologischer Landwirtschaft das staatliche Bio-Siegel. Bei dem BIO-Siegel handelt es sich um ein bundeseinheitliches staatliches Zeichen für Produkte/Erzeugnisse aus der ökologischen Produktion. Dem Verbraucher wird anhand dieses Labels vermittelt dass die EU-Rechtsvorschriften zum ökologischen Landbau (EG-Öko-Verordnung) bei Bio-Rohwaren, Bio-Lebens- und Futtermitteln eingehalten werden. Das Bio-Siegel darf zur Kennzeichnung von Produkte zusätzlich zum obligatorischen EU-Bio-Logo (Euro-Blatt auf grünem Hintergrund) verwendet werden.

Prüfsystem

Hersteller von Öko-Produkten müssen sich bei einer länderspezifischen und zugelassenen Öko-Kontrollstelle anmelden. Erzeuger und Händler müssen dabei nachweisen, dass sie ökologisch wirtschaften bzw. in der Lage sind, eine Vermischung von Bioware mit konventionellen Rohstoffen zu vermeiden und die Rückverfolgbarkeit zu gewährleisten. Nach der ersten Prüfung, bei der ein Kontrolleur den Betrieb begutachtet, werden die Nutzer des Zeichens mindestens einmal jährlich kontrolliert, ungefähr jeder fünfte Besuch erfolgt unangemeldet.

Allgemeine Kriterien:

Basis-Kriterien der EU-Bio-VO (EG/834/2007)

Produktspezifische Kriterien vorhanden für folgende Unterkategorien:

Fruits/Légumes
Céréales/Boulangerie
Produits laitiers
Produits d'oeufs
Viandes
Miel
Nourriture de bébés
Boissons alcooliques
Huiles/Graisses
Sucre/édulcorants/épices
Café/thé/cacao

Offizielle Internetseite des Labels

oekolandbau.de

Agriculture Biologique

Description

L’agriculture biologique est née de l’initiative d’agronomes, de médecins, d’agriculteurs et de consommateurs qui, dans les années 1920, ont initié un mode alternatif de production agricole privilégiant le travail du sol, l’autonomie et le respect des équilibres naturels. En 1981, les pouvoirs publics reconnaissent officiellement l’agriculture biologique. Une Commission nationale en charge de l’organisation et du développement de l’agriculture biologique s'est créée alors. En 1991, un règlement communautaire reprend les principes édictés en France pour les appliquer aux productions végétales, puis en 2000 aux productions animales. En France, la marque AB relève de la propriété exclusive du Ministère de l’agriculture, de l'agroalimentaire et de la forêt, qui en définit les règles d’usage. Son utilisation est cependant facultative à côté du logo bio européen (feuille blanche d'étoiles sur fond vert) obligatoire pour les produits bio. Le logo de la marque AB réservé aux étiquetages (marque AB de certification) se distingue légèrement du logo utilisé pour d'autres supports de communication (marque AB de communication) par l'ajout du mot "certifié".

système de contrôle

Par délégation du Ministère de l'agriculture, les organismes certificateurs délivrent les autorisations d'utilisation sur les étiquetages (marque AB de certification), l'Agence Bio étant quant à elle en charge de la gestion de la marque AB sur les supports de communication. L'Institut national de l'origione et de la qualité (INAO) assure globalement la protection et la défense de la marque AB.

Critères généraux:

Critères de base:

réglement européen production bio (CE/834/2007)

Critères supplémentaires "AB":

  • Considération de critères de protection de la nature lors de la production
  • Méthodes de production durables
  • Obligation d'un carnet de contrôle annuel par producteur pour garantir le respect des exigences de la production biologique, ainsi que des exigencies sanitaires et de protection des consommateurs
  • Respect du bien-être animal
  • Les produits ne doivent pas contenir des ingredients d'organismes génétiquement modifiés
  • Critères strictes concernant l'utilisation de pesticides synthétiques et fertilisateurs, ainsi que d'antibiotiques
  • L'utilisation d'additifs alimentaires, substances auxiliaires ou d'autres substances est très limitée
  • Utilisation de ressources propres locaux et de savoir-faire local

Critères spécifiques disponibles pour les sous-catégories suivantes:

Fruits/Légumes
Céréales/Boulangerie
Produits laitiers
Produits d'oeufs
Viandes
Miel
Nourriture de bébés
Boissons alcooliques
Huiles/Graisses
Sucre/édulcorants/épices
Café/thé/cacao

Site officielle du label

agencebio.org

Fairtrade

Beschreibung

Das erste Fairtrade-Label wurde 1988 entwickelt und zertifizierte fair produzierten und gehandelten Kaffee aus Mexiko. Seit 1997 vereint die Dachorganisation "Fairtrade International" alle nationalen Unterorganisationen (z.B. Transfair e.V. in DE oder Max-Havelaar-Stiftung in CH) unter einer gemeinsamen Schirmherrschaft. In Luxemburg ist Fairtrade Lëtzebuerg seit 1992 für das Label verantwortlich. Das Fairtrade-Label ist vor allem ein soziales Siegel, setzt jedoch vermehrt auch Umweltkriterien.

Prüfsystem

Für Zertifizierung und Inspektion der Produzentenkooperativen, Plantagen und Händler (Export, Import, Verarbeitung) ist das unabhängige Kontrollorgan FLOCERT zuständig. Die Inspektoren führen vor Ort in regelmäßigen Abständen angekündigte und unangekündigte Kontrollen bei den Produzenten, Händlern und allen Vertragspartnern der Lieferkette durch. Werden die Standards nicht eingehalten, bzw. korrektive Maßnahmen nicht umgesetzt, kann das Fairtrade-Label aberkannt werden. Die Unternehmen, die auf dem luxemburgischen Markt ihre Produkte unter dem Fairtrade Label verkaufen, werden von Fairtrade Lëtzebuerg und einem staatlich anerkannten Wirtschaftsprüfer kontrolliert. Ausserdem sehen die Fairtrade-Standards das Schaffen eines Compliance-Komitees vor, in dem vor allem frei gewählte oder ernannte Arbeitervertreter tätig sind. Dieses Komitee tätigt unter anderem vierteljährliche interne Kontrollen, führt Risikoanalysen durch und kommuniziert potentielle oder tatsächliche Nicht-Einhaltung der Standards an die Belegschaft und schafft mit dieser zusammen Lösungsvorschläge aus. Auch dem externen Kontrollprozess wohnt mindestens ein Vertreter dieses Komitees bei.

Allgemeine Kriterien:

  • Nur aus Ländern in denen Vereinigungsfreiheit und freie Selbstbestimmung existieren und so die Arbeitnehmerrechte durch einen demokratischen Prozess gesichert werden können
  • Regelungen zum Kauf von entkörnter Fairtrade-zertifizierter Baumwolle oder anderen Fasern, die nach einem durch Fairtrade anerkannten Standard produziert wurden
  • Kaufverträge zwischen Lieferanten und Käufern und auf Stapellänge basierende Preise in Südasien
  • Verbot von Zwangs- und Kinderarbeit
  • Verbot jeglicher Art von Diskriminierung und sexueller Belästigung
  • Gleichberechtigung am Arbeitsplatz
  • Existenzsichernde Löhne
  • Empowerment der und Mitbestimmung durch die Arbeiter
  • Sicherheit am Arbeitsplatz (Schutzkleidung, Gebäudesicherheit usw.)
  • Regelungen zu Überstunden, Arbeitszeit, Arbeitsverträgen und Zeitarbeit
  • Unterstützendes Beschwerdeverfahren für die Arbeiter
  • Fort- und Weiterbildung der Belegschaft und speziell für Frauen
  • Ausbildungs- und Lehrlingsangebote für junge Arbeitnehmer und Fördern der Anstellung junger Arbeitnehmer
  • Regelungen zu Kontrollen und Audits (Frequenz, Transparenz, Nachverfolgbarkeit, usw.)

Produktspezifische Kriterien vorhanden für folgende Unterkategorien:

Fruits/Légumes
Céréales/Boulangerie
Miel
Boissons alcooliques
Huiles/Graisses
Sucre/édulcorants/épices
Café/thé/cacao

Offizielle Internetseiten des Labels:

Fairtrade Lëtzebuerg
Fairtrade International

Made in Luxembourg

Description

Le label « Made in Luxembourg », constitué d’un nom et d’un logo, est une marque enregistrée depuis 1984 sur initiative du Ministère des Affaires Étrangères, de la Chambre de Commerce et de la Chambre des Métiers qui sert à identifier l’origine luxembourgeoise des produits et services. Bien positionner et démarquer ses biens et services vis-à-vis de sa clientèle est essentiel pour se différencier aussi bien sur les marchés étrangers qu’au niveau national. Ainsi, le label “Made in Luxembourg” peut être considéré comme outil de promotion supplémentaire pour les entreprises luxembourgeoises qui veulent distinguer leurs produits et services notamment en soulignant leur origine luxembourgeoise.

système de contrôle

Pour obtenir le label « Made in Luxembourg » une demande complétée par une documentation (photos, dépliants, brochures, etc.) doit être adressée au comité de suivi de la Chambre des Métiers ou de la Chambre de Commerce, qui se réserve le droit de contacter le demandeur en vue de fixer une visite de l'entreprise. L’attribution du label d’origine et du certificat engendre le paiement d’un montant unique de 150 EUR. La haute surveillance sur la marque est exercée par un Conseil de Surveillance comprenant un représentant de chacune des deux chambres professionnelles ainsi que deux représentants à désigner par le Ministre ayant dans ses attributions le Commerce extérieur. Le Conseil de Surveillance se réunit au minimum une fois par an. Il pourra être saisi de manière extraordinaire à l'initiative des titulaires pour tout problème qu'ils estiment utile de lui soumettre. Ce Conseil de Surveillance peut prendre toute mesure de contrôle de conformité qu'il estime appropriée et assure ainsi le contrôle du bon usage du Label luxembourgeois d'origine. Le refus de l'usager de se soumettre aux mesures de contrôle peut conduire jusqu'au retrait du label. Dans le cas où une infraction est constatée, les frais qui résultent de l'exercice des mesures de contrôle engagées sont supportés par le contrevenant.

critères généraux:

  • Les marchandises doivent être obtenues au Grand-Duché de Luxembourg ou la dernière transformation ou ouvraison substantielle doit être, économiquement justifiée, effectuée par un prestataire luxembourgeois équipé à cet effet et ayant abouti à la production d'un produit nouveau ou représentant un stade de fabrication important a eu lieu au Grand-Duché de Luxembourg
  • Les prestations de services doivent être effectuées par un prestataire régulièrement établi au GrandDuché de Luxembourg, disposant d'un lieu d'exploitation fixe.
  • Si la prestation de service se limite à l'assemblage ou au montage de produits importés, à la conception et au développement d'un produit ainsi qu'à la fourniture de conseils, le prestataire doit justifier un savoir-faire particulier, ou le respect de règles professionnelles qui sont propres au Grand-Duché de Luxembourg, et qui constituent une des caractéristiques particulières de ladite prestation de service.

critères spécifiques disponibles pour les sous-catégories suivantes:

Céréales/boulangeries
Produits laitiers
Viandes

site internet officiel du label

made-in-luxembourg.lu

MSC

Beschreibung

Der Marine Stewardship Council (MSC) ist eine private Organisation, die ein Umweltsiegel für Fisch aus nachhaltiger Fischerei entwickelt hat. Sie ist Mitglied bei der ISEAL Alliance. Gegründet wurde der MSC 1997 vom Unilever-Konzern, zu dem bis 2006 unter anderem die Marke Iglo gehörte, und der Umwelt- und Naturschutzorganisation World Wide Fund For Nature (WWF). Der MSC wurde 1999 von Unilever und dem WWF unabhängig. Der MSC hat zusammen mit Wissenschaftlern, Fischereiexperten und anderen Nichtregierungsorganisationen Richtlinien für die Beurteilung und Auszeichnung von Fischereien entwickelt.

Prüfsystem

Hat sich eine Fischerei für eine MSC-Zertifizierung entschieden, beauftragt sie eine Zertifizierungs-stelle mit der Prüfung, ob sie den MSC-Standard erfüllt. Wird einer Fischerei durch das zertifizierende Unternehmen bescheinigt, dass sie den MSC-Standard erfüllt, dürfen ihre Produkte die Bezeichnung „MSC zertifiziert“ tragen. Markt-teilnehmer, wie beispielsweise Hersteller von Fischprodukten, die MSC- gekennzeichnete Ware verkaufen möchten, müssen sich ebenfalls von einer Zertifizierungsstelle zertifizieren lassen.

Allgemeine Kriterien:

  • Schutz der Fischbestände. Die Fischerei stellt sicher, dass ausreichend Fisch für die Zukunft da ist. Sie sorgt also dafür, dass Alters- und genetische Struktur sowie die Geschlechterverteilung der Bestände aufrechterhalten werden.
  • Minimale Auswirkungen auf das Ökosystem. Die Fischerei minimiert ihre Auswirkungen auf das Ökosystem und nimmt auf andere Fischarten, Meeressäuger und Wasservögel Rücksicht. Hier werden die Auswirkungen des Fanggerätes auf den Meeresboden oder der Beifang, also das unbeabsichtigte Fangen anderer Arten, betrachtet.
  • Verantwortungsvolles und effektives Management. Die Fischerei wird so geführt, dass sie angemessen und schnell auf veränderte Rahmenbedingungen reagieren kann. Sie hält relevante lokale und nationale Gesetze ein und hält sich an internationale Vereinbarungen.

Produktspezifische Kriterien vorhanden für folgende Unterkategorien:

Poissons

Offizielle Internetseite des Labels

msc.org

Naturland

Beschreibung

Der Naturland - Verband für ökologischen Landbau e. V. wurde 1982 mit Sitz in Gräfelfing bei München mit dem Ziel gegründet, eine fruchtbare Humusschicht aufzubauen. Später versuchte man, den ökologischen Landbau weltweit zu fördern. Seit der Gründung und den anschließenden Entwicklungen haben sich, auch durch den Einfluss von Naturland, die Rahmenbedingungen für ökologische Wirtschaftsweisen weltweit insgesamt positiv verändert. Naturland hat im Öko-Landbau neue Tätigkeitsfelder besetzt und Pionierarbeit geleistet. Die Naturland-Richtlinien sind strenger als die EU-Bio-Verordnung. So gelten zum Beispiel seit 2005 bei Naturland zusätzliche Sozialrichtlinien, mit denen im Rahmen der Zertifizierung die sozialen Bedingungen bei der Erzeugung und Verarbeitung der Produkte abgeprüft werden.

Prüfsystem

Naturland gibt eine Inspektion durch eine von Naturland anerkannte, unabhängige Kontrollstelle in Auftrag. Bevor der Kontrolltermin festgelegt wird, muss der Betrieb mit der Kontrollstelle in Kontakt treten und einen Kontrollvertrag abschließen. Dieser beinhaltet in der Regel auch die Kontrolle und Zertifizierung nach der EU-Öko-Verordnung. Dabei kann der Betrieb einen Kostenvoranschlag für die Kontrolle einfordern. Das Ziel der Kontrolle ist eine umfassende Evaluierung des Betriebes inkl. aller Aspekte der Betriebsorganisation, des Anbaus, der Betriebsmittel, Dokumentation, Ernte, Verarbeitung und des Exports. Abhängig von der Größe und der Komplexität des Unternehmens, kann die Kontrolle einen bis mehrere Tage in Anspruch nehmen.

Allgemeine Kriterien:

  • Nachhaltiges Wirtschaften
  • Nichtverwendung von GVO und GVO-Derivaten
  • Nichtverwendung von Nanomaterialien
  • Dokumentation aller Verarbeitungsschritte
  • Kriterien zu Verpackung, Lagerung, Abfüllung und Transport
  • Reinigungs- und Hygienekriterien
  • Einschränkungen in der Schädlingsbekämpfung
  • Wahrung der Menschen- und Kinderrechte
  • Freie Arbeitswahl, Versammlungsfreiheit und Gleichstellung
  • Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz
  • Reguläre Arbeitsverhältnisse

Produktspezifische Kriterien vorhanden für folgende Unterkategorien:

Fruits/legumes
Céréales/Boulangerie
Produits laitiers
Boissons alcooliques
Huilles/graisses
Poissons

Offizielle Internetseite des Labels

naturland.de

Bioland

Beschreibung

Bioland, gegründet im Jahr 1971, ist ein Anbauverband und Mitglied im Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW). Seit mehr als 45 Jahren entwickeln die Bioland-Mitglieder mit ihrem Verband eine ökologisch, ökonomisch und sozial verträgliche Alternative zur intensiven, von Industrie und Fremdkapital abhängigen Landwirtschaft. Ziel der täglichen Arbeit der Bäuerinnen und Bauern ist die nachhaltige Erzeugung hochwertiger und gesunder Lebensmittel. Wirtschaften im Einklang mit der Natur, Förderung der Artenvielfalt sowie aktiver Klima- und Umweltschutz sichern unsere Lebensgrundlagen und erhalten eine vielfältige Kulturlandschaft.

Prüfsystem

Unabhängige Kontrollen stellen sicher, dass Betriebe nach Bioland-Richtlinien wirtschaften. Eine angekündigte Kontrolle pro Jahr wird durch vereinzelte unangekündigte Stichproben ergänzt. Die Umstellung auf den Ökolandbau beginnt mit dem Abschluss des Vertrages mit einer staatlich anerkannten Kontrollstelle. Bei der ersten Kontrolle wird eine Beschreibung des Unternehmens erstellt, auf deren Grundlage Maßnahmen zur Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben besprochen und festgelegt werden. Im Bioland-Umstellungsplan werden die erforderlichen Schritte für die Bioland-Anerkennung festgelegt. Ist diese Kontrolle erfolgreich abgeschlossen, erhält der Betrieb das Bioland-Zertifikat. Neben einem physischen Rundgang durch den Betrieb werden auch Aufzeichnungen und Dokumentationen (Zukauf und Einsatz von Produktionsmitteln, Düngung und Pflanzenschutz, Schlagliste, Tierbehandlungen, Tierhaltung und Vermarktung, Verarbeitung mit Rezepturen, usw.) vom Kontrolleur überprüft um festzustellen, ob alle eingesetzten Betriebsmittel und deren Verwendung den Bioland-Richtlinien entsprechen. Werden Bioland-Produkte auf dem Hof verarbeitet und vermarktet, sind die Verarbeitungsverfahren und der Hofladen ebenfalls Gegenstand der Kontrolle.

Allgemeine Kriterien:

  • Nachhaltiges Wirtschaften
  • Nichtverwendung von GVO und GVO-Derivaten
  • Nichtverwendung von Nanomaterialien
  • Dokumentation aller Verarbeitungsschritte
  • Kriterien zu Verpackung, Lagerung, Abfüllung und Transport
  • Reinigungs- und Hygienekriterien
  • Einschränkungen in der Schädlingsbekämpfung
  • Wahrung der Menschen- und Kinderrechte
  • Freie Arbeitswahl, Versammlungsfreiheit und Gleichstellung
  • Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz
  • Reguläre Arbeitsverhältnisse

Produktspezifische Kriterien verhanden für folgende Unterkategorien:

Fruits/Légumes
Céréales/Boulangerie
Produits laitiers
Produits d'oeufs
Viandes
Miel
Boissons alcooliques
Huiles/Graisses
Sucre/édulcorants/épices

Offizielle Internetseite des Labels

bioland.de

SAFE

Beschreibung

Das Siegel „SAFE“, gegründet im Jahr 1990, ist ein durch das amerikanische Earth Island Institute (EII) eingetragenes Warenzeichen. Firmen erhalten es, wenn sie sich am Kontrollprogramm des EII für „delfinsicheren“ Thunfisch beteiligen. Es handelt sich vornehmlich um ein Delfinschutzprogramm, das den gewollten und ungewollten Beifang von Meeressäugern beim Thunfischfang für Dosenthunfischprodukte verhindern soll. Von SAFE zertifizierte Fischereien müssen jedoch Maßnahmen zur Beifang Reduzierung für Meeresschildkröten, Haie und andere Nichtzielfischarten wie Schwertfisch oder Speerfische einsetzen, sie sollen auf den Fang von Jung-Thunfischen verzichten und diese, wie auch alle anderen Beifang Arten, wieder freilassen.

Prüfsystem

SAFE ist nach ISO-9001 und ISO 14001 zertifiziert und hat weltweit 12 Kontrolleure im Einsatz, die fast 400 Thunfischproduzenten in 52 Ländern kontrollieren. Etwa 90 Prozent des weltweiten Handels mit Dosenthunfisch ist SAFE angeschlossen. Anerkannte Produkte erhalten das SAFE-Umweltsiegel. In Deutschland findet die Umsetzung dieses Kontrollprogramms durch die den Verein „Gesellschaft zur Rettung der Delphine e.V.“ (GRD) statt.

Allgemeine Kriterien:

  • kein Jagen oder Umkreisen von Delfinen mit Netzen
  • kein Einsatz von Treibnetzen
  • keine Tötung und keine ernsthafte Verletzung von Delfinen während des Setzens von Netzen
  • kein Vermischen von delfinfreundlich und delfintödlich gefangenem Fisch auf Fangschiffen oder bei der Verarbeitung.
  • Überprüfung der Einhaltung der Safe-Kriterien durch einen unabhängigen Beobachter an Bord bei Fangfahrten im tropischen Ostpazifik (bei Fangschiffe mit mehr als 400 Bruttoregistertonnen)

Produktspezifische Kriterien vorhanden für folgende Unterkategorien:

Poissons

Offizielle Internetseite des Labels

delphinschutz.org

Marque Nationale

Description

La « Marque nationale (1989)» est une marque officielle de qualité au Grand-Duché de Luxembourg. Ce label, attribué sous le contrôle de l’Etat à des produits agricoles, horticoles et viticoles, est la garantie d’une qualité supérieure d’un produit d’origine luxembourgeoise. De plus, le respect de l’environnement et le bien-être animal sont pris en compte dans le concept de la "Marque nationale". Les produits souhaitant porter l’appellation "Marque nationale" doivent obligatoirement respecter un cahier de charges strict, qui est placé sous le contrôle de l’Etat.

système de contrôle

Un système de contrôle aussi moderne que coûteux garantit le respect des critères exigés
à tous les stades de la production - de l’agriculteur en passant par l’abattoir et l’entreprise de transformation jusqu’au comptoir à viande du boucher ou du supermarché. Ces mesures assurent la fiabilité et l’intégrité de l’ensemble
du processus de sécurisation de la qualité
et renforcent la confiance du consommateur.

critères généraux:

  • Garantie de qualité du produit
  • Production et transformation faites au Luxembourg
  • Transparence et traçabilité
  • Assurance du bien-être des animaux
  • Contribution à une alimentation équilibrée et naturelle
  • Assurance de la durabilité des modes de production

critères spécifiques disponibles pour les sous-catégories suivantes:

Produits laitiers
Viandes
Miel
Boissons alcooliques

site internet officiel du label

marquenationale.lu

Produits du Terroir

Beschreibung

Das Label "Produit du terroir" deckt drei Produktgruppen ab: Luxemburger Rindfleisch (Lëtzebuerger Rëndfleesch), Luxemburger Kartoffeln (Lëtzebuerger Gromperen) sowie Weizen, Mehl und Brot aus luxemburgischer Produktion (Lëtzebuerger Wees, Miel a Brout). In allen drei Fällen stammt das Lastenheft von der Landwirtschaftskammer. Diese führt auch die strengen Qualitätskontrollen durch. Rindfleischproduzenten, die das Label "Produits du terroir" (seit 1994) erhalten möchten, müssen beispielsweise auf eine natürlich und tierfreundliche Herstellungsweise setzen. Auch die Nachvollziehbarkeit der unterschiedlichen Herstellungsetappen spielt eine wichtige Rolle. Das 1995 geschaffene Label "Produit du terroir – Lëtzebuerger Wees" vereint alle Akteure der Herstellungskette von Backwaren: Landwirte, Händler, Müller, Bäcker. Es garantiert hauptsächlich, dass alle Weizen- und Roggenprodukte zu 100% von Luxemburger Feldern stammen und dass deren Anbau und Weiterverarbeitung unter genau festgelegten Bedingungen stattfindet. Etwa 50% der Luxemburger Kartoffeln tragen seit 1999 das Label "Produit du terroir – Lëtzebuerger Gromperen". Die zertifizierten Kartoffeln, müssen bestimmten Kriterien entsprechen, die von den eingesetzten Düngemitteln bis hin zum Kochtest reichen.

Prüfsystem

Ein teures und modernes Kontrollsystem garantiert die Einhaltung der erforderlichen Kriterien in allen Produktionsstadien - vom Landwirt, über die Schlachthöfe und die Verarbeitungsbetriebe bis hin zur Metzgertheke oder dem Supermarkt. Diese Maßnahmen stellen die Verlässligkeit und Integrität des gesamten Qualitätssicherungsprozesses sicher und erhöhen so die Vertrauenswürdigkeit dem Verbraucher gegenüber.

Allgemeine Kriterien:

  • Die Produkte stammen aus luxemburgischer Produktion

Produktspezifische Kriterien vorhanden für folgende Unterkategorien:

Fruits/légumes
Céréales/boulangerie
Viandes

Offizielle Internetseite des Labels

lwk.lu

ECOVIN

Beschreibung

Bei dem ECOVIN Bundesverband Ökologischer Weinbau, gegründet im Jahr 1985, handelt es sich um den größten Zusammenschluss ökologischer arbeitender Weingüter in Deutschland. ECOVIN zertifizierte Produkte garantieren durch strenge und über die EU-Vorgaben hinausragende Richtlinien, besondere und nachhaltige Qualität sowie ökologische Konsequenz. Um gesunde und stabile Reben zu erhalten, setzen Ökowinzer auf einen biologisch aktiven Boden. Zudem versichert das ECOVIN-Label den schonenden Umgang mit Wasser und Boden und den Verzicht auf Kunstdünger sowie naturfremde chemisch-synthetische Substanzen.

Prüfsystem

Betriebe, die sich mit dem Ziel der Produktionsweise nach dieser ECOVIN Richtlinie dem ECOVIN anschließen, werden im Sinne dieser Richtlinie sowie der EU-Verordnung (EG) Nr. 834/2007 in Verbindung mit den Durchführungsbestimmungen (EG) Nr. 889/2008 kontrollpflichtig. Die Betriebe haben sich vor Beginn der Umstellung bei einer zugelassenen Kontrollstelle zu melden und unterliegen damit den festgelegten Kontrollrichtlinien. Der ECOVIN arbeitet mit anerkannten Kontrollstellen zusammen, welche die Einhaltung der Richtlinien des ECOVIN überprüfen.

Allgemeine Kriterien:

  • Sozialverträglichkeit, Wertschätzung und Ehrlichkeit im Umgang mit Lieferanten und Kunden sowie bei den Arbeitsbedingungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
  • Ökologisches Gleichgewicht und weitgehend geschlossener Produktionskreislauf, um die vorhandenen natürlichen Ressourcen zu nutzen und die Umwelt zu schonen.
  • Erhalt und Förderung eines biologisch aktiven Bodens und der natürlichen Bodenfruchtbarkeit.
  • Förderung einer vielfältigen Kulturlandschaft und eines vertrauensvollen Miteinanders.
  • Bevorzugter Anbau robuster Sorten, Einsatz von natürlichen Stärkungsmitteln und die aktive Förderung von Nützlingen.
  • Naturverträgliches Wirtschaften, Erhalt der Biotopvielfalt, artenreiche Begrünung und aktiver Artenschutz wildlebender Tier- und Pflanzenarten.
  • Arbeiten ohne Kunstdünger und naturfremde chemisch-synthetische Substanzen und somit Schonung des Wassers und Bödens.
  • Konsequente Reduktion des Energieverbrauchs und der Emission klimaschädlicher Treibhausgase über die gesamte Produktionskette hinweg.
  • Gentechnikfreiheit in Anbau, Verarbeitung und Produktion.

Produktspezifische Kriterien vorhanden für folgende Unterkategorien:

Boissons alcooliques

Offizielle Internetseite des Labels

ecovin.de

GEPA

Beschreibung

Der Gesellschaftsvertrag der GEPA wurde vom kirchlichen Entwicklungsdienst Misereor und der Arbeitsgemeinschaft der Dritten Weltläden am 14. Mai 1975 unterzeichnet. Viele hundert Engagierte in Weltläden und Aktionsgruppen prägen den Fairen Handel schon seit über 40 Jahren. Persönlich, langfristig, glaubwürdig und fair, so lautet die Kernphilosophie des Unternehmens. Als Pionier des Fairen Handels, setzt sich GEPA das Ziel, mehr zu leisten und über die allgemeinen Fair-Handelskriterien hinauszugehen. Das fair+ Zeichen macht zusätzlich zum GEPA-Logo die Einzigartigkeit deutlich. fair+ ist kein zusätzliches Siegel.

Prüfsystem

Die fair gehandelten Zutaten in den GEPA Produkten werden nach den Kriterien externer Institutionen wie Fairtrade International (FLO, www.fairtrade.net), „Naturland Fair“ des ökologischen Anbauverbandes Naturland (www.naturland.de) und „Fair for life“ von IMO (Institute for Market Ecology, www.imo.ch) zertifiziert. Viele Handwerks-Partner der GEPA und die GEPA selbst sind Mitglieder der World Fair Trade Organization (WFTO) und durchlaufen das Monitoring-System der WFTO. Produzenten-Organisationen, die weder von FLO-CERT zertifiziert werden noch WFTO-Mitglieder sind, werden über das Monitoring-System der European Fair Trade Association (EFTA) erreicht.

Allgemeine Kriterien:

  • Verbesserung der Lebensbedingungen von Menschen - besonders in den sog. Entwicklungsländern
  • Förderung der Geschlechter-Gerechtigkeit
  • Unterstützung von Weiterbildung
  • Bevorzugung von Produzenten, die zu unterdrückten und unterprivilegierten Schichten gehören
  • gerechte Entlohnung und menschenwürdige Arbeitsbedingungen
  • Anpassung an den Klimawandel und Maßnahmen zur Bekämpfung des Klimawandels
  • Bevorzugung von Produkten, die sozial und umweltverträglich hergestellt sind
  • Förderung der kulturellen Werte des Landes
  • Verarbeitung und Verpackung möglichst im Herkunftsland
  • Stärkung des Wirtschaftskreislaufs
  • Der Handel der GEPA soll zeichenhaft weiterwirken, indem er auch den kommerziellen Handel herausfordert
  • Verbesserung der wirtschaftlichen und politischen Rahmenbedingungen für die Partner und vergleichbare Produzentengruppen in den betreffenden Ländern
  • Zusammenarbeit mit starken Dachorganisationen
  • Stärkung von demokratischen Strukturen, Partizipation und Transparenz

Produktspezifische Kriterien vorhanden für folgende Unterkategorien:

Fruits/Légumes
Céréales/Boulangerie
Miel
Boissons alcooliques
Huiles/Graisses
Sucre/édulcorants/épices
Café/thé/cacao

Offizielle Internetseite des Labels

gepa.de

Natur genéissen

Beschreibung

Das Projekt „Natur genéissen – Mir iesse regional, bio a fair“ versucht einerseits eine nachhaltige Ernährung in den „Maisons Relais“ der Mitgliedsgemeinden des SICONA-Centre und SICONA-Ouest zu fördern, mit dem Ziel, möglichst viele regional produzierte, saisonale Produkte und biologische Lebensmittel in den Küchen einzusetzen und die Mahlzeiten gesünder und nachhaltiger zu gestalten. Andererseits zielt das Projekt darauf, den Landwirten aus der Region, die bereit sind, natur- und umweltfreundliche Nahrungsmittel zu produzieren, einen Absatzmarkt zu bieten.

Prüfsystem

unbekannt

Allgemeine Kriterien:

  • Regionalität: Tiere und Futtermittel müssen vorwiegend vom eigenen Betrieb in Luxemburg stammen und Zukäufe aus regionalen Betrieben (vorwiegend auch aus Luxemburg). Gleiches gilt für Verarbeitung und Verpackung.
  • Saisonalität: Vermehrt saisonale Produkte einsetzen, um so die Transportwege zu verkürzen und CO₂ einzusparen.
  • Einhaltung von Betriebskriterien (kein Umbruch von naturschutzfachlich wertvollem Grünland, nachhaltige Pflanzenschutzstrategie, Erhlatung und Neuschaffung von Biotopen).
  • Einhaltung von Produktkriterien
  • Kommunikation & Weiterbildung

Produktspezifische Kriterien vorhanden für folgende Unterkategorien:

Fruits/Légumes
Produits laitiers
Produits d'oeufs
Viandes
Miel

Offizielle Internetseite des Labels

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Naturschutz Fleesch

Description

La marque luxembourgeoise « Naturschutz Fleesch » est introduite en 2013 par l’Administration de la nature et des forêts (ANF) qui en est le seul propriétaire. Une comission dirigée par l'ANF et composée de toutes les parties concernées assure le suivi de la marque « Naturschutz Fleesch ». Le Label correspandant à cette marque exige des critères assez stricts à tous les niveaux (des pâturages jusqu’au client final). Producteurs, transformateurs et distributeurs des produits « Naturschutz Fleesch » sont tenus à respecter des critères spécifiques en matière de protection des animaux et de l’environnement, ainsi que des critères de transparence et de promotion de la marque « Naturschutz Fleesch ». Ce label de qualité et de contrôle agréé fait partie du programme de la biodiversité du gouvernement luxembourgeois et identifie la viande bovine issue de méthodes de pâturage extensif permanent réalisées dans le cadre de projets de protection de la nature. Le Label se distingue particulièrement par sa contribution à la préservation et la valorisation du patrimoine écologique et paysager, ainsi que par la qualité de la viande produite. Seules les entreprises agricoles s’étant engagées contractuellement à long terme auprès de l’ANF à mettre en œuvre un projet de pâturage extensif permanent dans le cadre de mesures de protection de la nature sont autorisées à proposer le label « Naturschutz Fleesch ». Tous les partenaires contractuels doivent satisfaire aux critères de « Naturschutz Fleesch », définis en fonction de leur domaine d’activité. Les obligations concrètes sont définies dans un contrat avec l’ANF. L’ANF coordonne la collaboration entre les partenaires cités.

Système de contrôle

L’ANF coordonne les contrôles nécessaires et prépare le contrôle neutre agréé. Elle garantit en collaboration avec les organismes de contrôle nationaux compétents (UNICO, Entité Mobile) le respect des conditions du cahier de charges. Un rapport annuel correspondant est transmis à la commission, contenant entre autre tous les résultats des contrôles de l’ANF et des contrôles neutres, ainsi que des évaluations, recommandations et un résumé sur les mesures prises dans le cadre du programme biodiversité. Le contrôles de l’ANF et des organismes de contrôle neutre se font aussi bien chez les entreprises productrices et les entreprises d’abattage, de découpe et de transformation, que chez les distributeurs (boucheries, restaurants, supermarchés, etc.) l’ANF effectue un contrôle d’initiation et des contrôles réguliers et inopinés selon la taille de l’entreprise productrice. Les contrôles externes, pris en charge par le producteur, transformateur ou distributeur contrôlée, sont comparés avec ceux faits par l’ANF. En cas de résultat insuffisant aux contrôles des critères, les manquements constatés dans le rapport de contrôle doivent être comblés dans le délai fixé par l’ANF et/ou l’organisme de contrôle neutre agréé. Une vérification ultérieure de ces lacunes est réalisée par l’organe concerné (ANF ou organisme de contrôle). Les résultats des contrôles internes et externes sont transmis à la commission qui les évalue et décide le cas échéant des mesures de sanction.

Critères généraux:

  • Les entreprises agricoles doivent s’engager contractuellement à long terme auprès de l’ANF à mettre en œuvre un projet de pâturage extensif permanent dans le cadre de mesures de protection de la nature (convention – généralement 15 ans).
  • Les boucheries doivent attirer l’attention toute l’année sur l’offre « Naturschutz Fleesch » dans le magasin et, si nécessaire, identifier l’offre avec « sur commande » ou « selon les disponibilités de la viande « Naturschutz Fleesch ».
  • Pour les restaurants, la présence sur le menu durant toute l’année d’au moins 2 plats préparés à partir de produits « Naturschutz Fleesch » est obligatoire. Un de ces plats au moins doit se composer de pièces de viande « non nobles » (c’est-à-dire pas de filet, d’entrecôte, de rosbif, de romsteck). Si nécessaire, identifier les plats avec « selon les disponibilités de la viande Naturschutz Fleesch ».
  • Critère concernant l’abattage et la production de viande (temps et conditions de transport et d’abattage, âge minimal des animaux, durée minimale de suspension de la carcasse, etc.).
  • Critères spécifiques d’aménagement des locaux d’abattage, de suspension et de stockage.
  • Critères d’identification, d’étiquetage et de documentation tout au long de la chaine d’élevage, de production, de transformation et de distribution).
  • Critères de distribution et de vente (informations transparente des clients, Présentation par l’identification claire des offres correspondantes sur le menu des restaurants, présentation et identification clairement différentes des autres offres de viande dans les comptoirs et rayons des points de vente, etc.).

Critères spécifiques existants pour les sous-catégories suivantes:

Viandes

site internet officiel du label

naturschutzfleesch.lu

Produits vum Séi

Beschreibung

Die Ursprünge des regionalen Labels „vum Séi“ gehen auf eine LEADER-1-Initiative Anfang der 90er zurück, um die über Jahrhunderte von bäuerlichen Familienbetrieben geprägte Kulturlandschaft des Naturparks Obersauer zu erhalten und weiterzuentwickeln. Es begann mit der „Kraidergenossenschaft Naturpark Uewersauer“, die sich seitdem mit dem Anbau, der Aufbereitung und der Vermarktung von Heil- und Gewürzkräutern befasst. Später folgte ein Zusammenschluss der im Naturpark ansässigen Fleischproduzenten, die sich freiwillig einer artgerechter Tierhaltung verschrieben haben. Kurze Zeit später wurde im Rahmen eines LEADER-2-Projekts die „Spelzgenossenschaft Naturpark Uewersauer“ gegründet, zur Wiedereinführung der Dinkelproduktion in der Region. Später folgten dann noch Kosmetikprodukte und Gebäck, die sich ebenfalls dem Label verschrieben. Inhaber des Labels „vum Séi“ ist heute der Naturpark Obersauer (1999 gegründet), der die Einhaltung der für jede Produktgruppe spezifischen Lastenhefte kontrolliert.

Prüfsystem

Die Einhaltung der Kriterien des Labels "vum Séi" fällt unter die Verantwortung des Naturparks Obersauer. Basis sind die für jede Produktgruppe ausgearbeiteten Lastenhefte. Diese müssen von den jeweiligen Genossenschaften unterzeichnet werden, damit die in der Genossenschaft zusammengeschlossenen Produzenten das Label nutzen können. Qualitätskontrollen und eine vollständige Dokumentation sind Pflicht für die Genossenschaften. Sowohl angekündigte, als auch unangeköndigte Kontrollen werden regelmässig durch den Naturpark, sowie vom Naturpark beauftragte externe Kontrollinstanzen durchgeführt. Momentan gibt es Lastenhefte für „Véi vum Séi“, „Bléi vum Séi“, „Téi vum Séi“, „Spelz vum Séi“ und „Gebäck vum Séi“.

Allgemeine Kriterien:

  • Nachhaltig erzeugt, unter Schonung der natürlichen Ressourcen, insbesondere des Trinkwassers.
  • Basierend auf typischen Rohstoffen der Obersauerregion.
  • Handwerklich sorgfältig verarbeitet, um eine möglichst hohe Qualität zu erreichen und die spezifischen Eigenschaften der Rohstoffe zu erhalten.
  • Nachvollziehbar und transparent erzeugt und verarbeitet.
  • Im kooperativen und fairen Austausch mit unterschiedlichen Partnern innerhalb und außerhalb der Naturparkregion hergestellt.
  • Im Bemühen hergestellt, den Naturpark Obersauer als gentechnikfreie Region zu entwickeln.

Produktspezifische Kriterien vorhanden für folgende Unterkategorien:

Céréales/boulangerie - Gebäck
Céréales/boulangerie - Spelz
Viandes
Café/Thé/Cacao

Offizielle Internetseite des Labels

vumsei.lu

Biokreis

Beschreibung

Der "Biokreis e.V." entstand 1979 aus einer Verbraucherbewegung im ostbayerischen Passau. Gründer des Verbandes war neben Heinz Jacob eine Gruppe engagierter und ernährungsbewusster Verbraucherinnen und Verbraucher, die sich in Vollwertkochkursen, Seminaren und Vorträgen mit den Themen „gesunde Ernährung“ und „Ökologischer Landbau“ befassten. Mit der Idee, Landwirte und später auch Verarbeiter zu einer ökologischen Betriebsweise zu motivieren und sich mit diesen gemeinsam in einem Verband zu organisieren, war der Grundstein für den Biokreis e.V. gelegt, dessen Zielsetzung es ist, in überschaubaren Regionen eine Zusammenarbeit aller Beteiligten nach ökologischen Grundsätzen zu fördern und die ursprüngliche, bäuerliche Landwirtschaft auf der Basis des Ökologischen Landbaus lebensfähig zu erhalten.

Prüfsystem

Biokreis-Landwirte, -Gärtner, -Imker, -Winzer und -Teichwirte durchlaufen einen anspruchsvollen Anerkennungsprozess, in dessen Verlauf sie ihre ökologische Wirtschaftsweise entsprechend den Biokreis-Richtlinien nachweisen müssen. Nach positivem Abschluss dieses Verfahrens erhalten sie ihr Biokreis-Zertifikat und dürfen ihre Produkte fortan unter dem eingetragenen Biokreis-Zeichen vermarkten. Die Anerkennung wird jährlich nach Überprüfung durch eine unabhängige Kontrollstelle erneuert. Direktvermarkter und Imker können zusätzlich eine Anerkennung nach den „regional und fair“-Richtlinien erhalten. Dafür weisen sie ihre regionale Zusammenarbeit mit Ökolandwirten und ihren fairen Umgang mit Lieferanten nach. Anerkannte Biokreis-Direktvermarkter und Imker erhalten zusätzlich das „regional und fair“-Zertifikat und dürfen fortan ihre Produkte unter diesem Label vermarkten. Über die Vergabe der Zertifikate entscheidet eine unabhängige Anerkennungskommission, die mit Ökolandwirten und Verbrauchern besetzt ist. Die Sitzungen der Kommission finden mindestens dreimal im Jahr statt.

Allgemeine Kriterien

Basis-Kriterien der EU-Bio-VO:

Richtlinien der EU-Bio-Verordnung (EG/834/2007)

Zusätzlich von Biokreis:

  • Biokreis-Betriebe sollen naturnahe Lebensräume als ökologische Ausgleichsflächen erhalten, ergänzen, neu anlegen und pflegen.
  • Ein Teil des Grünlandes sollte aus wenig intensiv genutzten Wiesen, extensiv genutzten Wiesen und/oder Weiden, Waldweiden oder Streuflächen bestehen. Entlang von Wegen und Hauptverkehrsstraßen sollten Vegetationsstreifen von mindestens 0,50 m Breite belassen werden, die nur einmal jährlich gemäht werden.
  • Entlang von Oberflächengewässern, Waldrändern, Hecken und Feldgehölzen sollten Wiesenstreifen von mindestens 3 m Breite vorhanden sein. Auf diese sollen keine Dünger- und Pflanzenbehandlungsmittel ausgebracht werden.
  • Die praktischen Landschaftspflegearbeiten (insbesondere Mähen, Grabengrundräumung, Gehölzschnitt u.a.) sollen wegen möglicher schwerwiegender Beeinträchtigungen von typischen Organismen nicht in der Frühjahrszeit durchgeführt werden und sich an Aspekten von Nützlingsförderung und Biotopschutz orientieren.
  • Extensiv bewirtschaftete Wiesen und Weiden sollen nicht mehr nach Brutbeginn abgeschleppt oder gewalzt werden. Bei der Ernte bzw. Mahd sollen sogenannte Wildretter zum Einsatz kommen. Der Mähzeitpunkt sollte, bezogen auf die Tageszeit, außerhalb des Insektenfluges liegen und, bezogen auf die Vegetation, vielen Pflanzen eine Blühphase ermöglichen.
  • Ökologisch besonders wertvolle Randstrukturen (Schlaggrenzen, Wege, Gräben, Heckenpflanzungen, Obstbaumreihen, Gehölzinseln, asw.) und Raine, aber auch gezielt angelegte Blühstreifen sollten mindestens 3 m breit sein und dürfen maximal einmal im Jahr möglichst spät gemäht werden.
  • Die Kulturlandschaft soll in überschaubaren Strukturen erhalten und gefördert werden. Das regional typische Landschaftsbild ist zu berücksichtigen.
  • Es ist auf ein vorbildliches äußeres Erscheinungsbild des Betriebes achten.
  • Einhaltung der sozialen und arbeitsrechtlichen Gesetze

Produktspezifische Kriterien vorhanden für folgende Unterkategorien:

Fruits/légumes
Céréales/boulangerie
Produits laitiers
Produits d'oeufs
Viandes
Miel
Boissons alcooliques
Sucre/édulcorants/épices
Huilles/graisses
Poissons

Offizielle Internetseite des Labels

biokreis.de